Neue Regelung bei der Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr 2022
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) oder ab Februar
2022 im grenzüberschreitenden Verkehr auch mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t
betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart als Pkw oder Lkw spielt hier keine
Rolle. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten
Kraftfahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination.