Verkehrsleiter – Ein Job mit großem Verantwortungsbereich
Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit im Bereich des Güterkraftverkehrs beziehungsweise des Omnibusverkehrs liegt, müssen seit dem 4. Dezember 2011 einen internen oder externen Verkehrsleiter definieren. Doch was genau versteht man hinter dieser Bezeichnung?
Ausdrückliche Benennung erforderlich
Der Verkehrsleiter ist im Prinzip die Nachfolgetitulierung für die alte Bezeichnung „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/Omnibusverkehrs bestellte Person“. Eingeführt wurde der neue Begriff durch die EU Verordnung EG Nr. 1071/2009. Der wesentliche Unterschied: Der Verkehrsleiter muss nun ausdrücklich benannt werden. Werden Verstöße festgestellt, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, werden diese in ein EU-weit einsehbares Register eingetragen. Häufen sich die Verstöße und wird ihm dadurch Unzuverlässigkeit nachgewiesen, kann ihm auch seine Tätigkeit als Leiter untersagt werden.
Die Aufgabenfelder
In der EU-Berufszugangsordnung werden die Aufgaben grob beschrieben. Im Prinzip handelt es sich um die klassischen Aufgaben eines Transportunternehmers beziehungsweise um die Aufgaben eines Leitenden Angestellten in einem solchen Unternehmen.
Explizit genannt werden:
– die Einteilung der Fahrdienste sowie die Zuweisung der Ladung und der Fahrzeuge
– die Verantwortung über das Instandhaltungs-Management der Fahrzeuge
– die Prüfung der Beförderungsverträge und sonstigen Dokumente
– die Rechnungsführung im Betrieb
– die Kontrolle der Sicherheitsverfahren
Der Verkehrsleiter kann im Unternehmen intern bestellt werden. Er ist also eine Person, die schon vorher im Unternehmen gearbeitet hat. Dies kann der Inhaber, ein Anteilseigner oder Angestellter sein. Ein spezieller Vertrag ist nicht notwendig. Oder er kann auch extern bestellt werden. Dieser externe Leiter darf keine Verbindungen zu Auftraggebern haben und darf maximal vier Unternehmen mit einer Gesamtflotte von maximal 50 Fahrzeugen leiten. Vorausgesetzt wird, dass die Person, die die Funktion als Verkehrsleiter übernimmt, über die nötigen Kenntnisse verfügt, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre durchführen zu können. Erforderlich ist eine IHK-Fachkundeprüfung, die nicht ganz einfach ist. Auf diese können wir Sie optimal vorbereiten.