Zu diesem Thema bietet die AZV Einzelschulungen an! 

Fachkundeprüfung für Omnibusunternehmer

Wer gewerbsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern will, unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Angehende Unternehmer müssen folgende subjektive Berufszugangsbedingungen erfüllen, um die Genemigung zu erhalten:

– Persönliche Zuverlässigkeit
– Finanzielle Leistungsfähigkeit
– Fachliche Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch Ablegen einer Fachkundeprüfung vor der Industrie – und Handelskammer zu erbringen.

Die Prüfung besteht aus 3 Teilen. Der erste schriftliche Teil besteht aus einem allgemeinen Frageteil (2 Stunden). Der zweite Teil ist ein sogenanntes Fallbeispiel (2 Stunden). Der dritte Teil ist die mündliche Prüfung und dauert ca. 30 Minuten. Maximal zu erreichende Punktzahl 300. Die Prüfung gilt mit 180 Punkten als bestanden.

Nachstehende Prüfungsthemen zeigen auf, das sich der Prüfling intensivst auf die Prüfung vorbereiten muss. Die IHK schreibt zwar keinen Vorbereitungslehrgang vor, empfiehlt ihn aber. Wir bereiten sie optimal auf die IHK Prüfung vor, damit sie schnell mit ihrem neuen Unternehmen starten können.

IHK Prüfungsinhalte Omnibus

Diese Themen bekommen sie in unserer Schulung vermittelt!

 1. Recht
  • Berufsbezogenes Recht, Berufszugang zum Omnibusverkehr und Berufsausübung.
  • Personenbeförderungsrecht
  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Straßenverkehrsrecht
  • Grundzüge des Steuerrechts
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Erfolgreiche Betriebsführung von Personenverkehrsunternehmen
  • Kostenrechnung
  • Buchführung
  • Beförderungsentgelte (Tarife)
  • Beförderungsbedingungen
  • Versicherungswesen
  • Marketing
3. Finanzwirtschaft
  • Zahlungsverkehr
  • Liquiditätsrechnung
  • Finanzierung
4. Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
  • Fernsprech- und Funkverkehr
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
5. Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung
  • Maßnahmen bei Unfällen
  • Verkehrssicherheit
6. Grenzüberschreitende Beförderung
  • Im Verkehr mit benachbarten Staaten geltendes berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht
  • Für den internationalen Omnibusverkehr wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften