Zu diesem Thema bietet die AZV Einzelschulungen an! 

Sach- und Fachkunde für den Güterkraftverkehrsunternehmer

Wer  gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeug-kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht einsetzen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis der zuständigen Verkehrs-behörde.  Die allgemeine Erlaubnispflicht ist im Güterkraft-verkehrsgesetz (GüKG) geregelt.

Vorraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer- oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person (Verkehrsleiter)- die fachliche Eignung zur Führung eines Verkehrsunternehmen nachweist.

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung vor der Industrie – und Handelskammer zu erbringen.

Die Prüfung besteht aus 3 Teilen. Der erste schriftliche Teil besteht aus einem allgemeinen Frageteil (2 Stunden). Der zweite Teil ist ein sogenanntes Fallbeispiel (2 Stunden). Der dritte Teil ist die mündliche Prüfung und dauert ca. 30 Minuten. Maximal zu erreichende Punktzahl 300. Die Prüfung gilt mit 180 Punkten als bestanden.

Nachstehende Prüfungsthemen zeigen auf, das sich der Prüfling intensivst auf die Prüfung vorbereiten muss. Die IHK schreibt zwar keinen Vorbereitungslehrgang vor, empfiehlt ihn aber. Wir bereiten sie optimal auf die IHK Prüfung vor, damit sie schnell mit ihrem neuen Unternehmen starten können.

 IHK Prüfungsthemen Güterkraftverkehr

Diese Themen bekommen sie in unserer Schulung vermittelt!

 1. Recht
  • Berufsbezogenes Recht, Berufszugang zum Güterkraftverkehr und Berufsausübung
  • Güterverkehrsrecht
  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Straßenverkehrsrecht
  • Gefahrguttransportrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes 
  • Erfolgreiche Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Kostenrechnung
  • Buchführung
  • Beförderungsdokumente
  • Beförderungspreise
  • Beförderungsbedingungen
  • Spedition
  • Versicherungswesen
  • Marketing
3. Finanzwirtschaft 
  • Zahlungsverkehr
  • Liquiditätsrechnung
  • Finanzierung
4. Technische Normen und technischer Betrieb 
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Telematik
5. Straßenverkehrssicherheit 
  • Unfallverhütung
  • Maßnahmen bei Unfällen
  • Verkehrssicherheit
6. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr 
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie zwischen Gemeinschaftsstaaten und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln