Güterkraftverkehrserlaubnis fachliche Eignung

Güterkraftverkehrserlaubnis – Zwingend erforderlich!

Sie möchten gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren, dann benötigen Sie zwingend eine Güterkraftverkehrserlaubnis. Das GÜKG oder auch Güterkraftverkehrsgesetz ist für diese Bestimmungen verantwortlich. Durch Ablegung einer entsprechenden Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer wird die fachliche Eignung des Prüflings getestet. Sie möchten sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen oder planen den Antritt einer neuen Stelle? Dann melden Sie sich für die erforderliche Prüfung an.

Prüfung für die Güterkraftverkehrserlaubnis

Damit Sie in Zukunft gewerbsmäßig das erforderliche Kraftfahrzeug steuern dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Eignung in einer entsprechenden Prüfung nachweisen. Diese besteht aus drei unterschiedlichen Teilen. Der erste Teil dauert zwei Stunden, hier müssen die Prüflinge in schriftlicher Form unterschiedliche Fragen beantworten. Teil zwei dauert ebenfalls zwei Stunden und beinhaltet ein Fallbeispiel. Für den dritten und mündlichen Teil haben Sie 30 Minuten Zeit. Haben Sie hier mindestens 180 von 300 möglichen Punkten erreicht, wird Ihnen die Güterkraftverkehrserlaubnis ausgestellt.

Intensive Vorbereitung

Wir sorgen durch eine intensive Vorbereitung dafür, dass Sie die fachliche Eignung erreichen und den erforderlichen Test für Ihre Güterkraftverkehrserlaubnis bestehen. Im Anschluss haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können schnell mit Ihrem neuen Unternehmen starten oder eine neue Stelle antreten. Wir bieten Ihnen neben der eigentlichen Prüfung unterschiedliche Vorbereitungslehrgänge an. Diese sind von der Industrie- und Handelskammer zwar nicht vorgeschrieben, erleichtern Ihnen aber im späteren Verlauf die Prüfung. Wir stehen Ihnen dabei beratend zur Seite und bereiten Sie ideal auf anstehende Eignungstests vor. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und erwerben Sie die benötigte Güterkraftverkehrserlaubnis bei uns.