Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Im BGBl. I vom 31. Oktober 2019 hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur die 12. GefÄndV vom 21. Oktober 2019 veröffentlicht. Änderungen erfolgen in der GGVSee (u. a. rückwirkende Inkraftsetzung des Amendments 39-18 IMDG-Code), in der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (neue Ausnahme 34 (M) „Beförderung gefährlicher Güter zur Offshore-Versorgung“) und redaktionell in der GGKostV. Die Verordnung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Ausgenommen davon sind die Änderungen zu § 27 GGVSee und zur GGAV. Diese sind am 1. November 2019 in Kraft getreten.
Schlechtwetterregelungen – Merkblatt „Nebel und Winterzeit“
Die Jahreszeit mit den ungünstigsten Verkehrsbedingungen steht kurz bevor. Daher möchten wir auf das Merkblatt „Nebel und Winterzeit“ des Gefahrgutexperten Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Spohr hinweisen. Ein übersichtliche Informationsquelle für den Fahrzeugführer, die in einem speziellen Abschnitt auch wichtige Inhalte für Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern enthält. Das Merkblatt kann bei Google (Stichworte: Merkblatt: Nebelzeit und Winterzet) abgerugen werden.