2022 Genehmigungspflicht bereits ab 2,5 to zGG

Aufgrund der im Juli 2020 geänderten “Markzugangs-Verordnung” (EU) Nr. 1072/2009 sowie der Berufszugangs-Verordnung” (EG) Nr. 1071/2009 müssen Unternehmen ab dem 21. Mai 2022, die Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Kabotageverkehren einsetzen, eine Gemeinschaftslizenz hierfür besitzen. Bislang galt dies nur für Beförderungen über 3,5 Tonnen.